Aktuell gelten folgende Heimentgelte pro Tag:

Übersicht über den Eigenanteil der Heimbewohner

gültig ab 01.01.2023

Pflegegrad 1   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

48,50 €

48,50 €
Unterkunft und Verpflegung         39,30 €         42,80 €
Gesamt pro Tag 87,80 €         91,30 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 2.670,88 € 2.777,35 €
davon übernimmt die Pflegekasse    125,00 €    125,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.545,88 €   2.652,35 €
Pflegegrad 2   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

59,70 €

59,70 €

Unterkunft und Verpflegung         39,30 €         42,80 €
Gesamt pro Tag         99,00 €         102,50 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 3011,58 € 3.118,05 €
davon übernimmt die Pflegekasse    770,00 €    770,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.241,58 €   2.348,05 €
Pflegegrad 3   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

75,88 €

75,88 €

Unterkunft und Verpflegung         39,30 €         42,80 €
Gesamt pro Tag         115,18 €         118,68 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 3.503,78 € 3.610,25€
davon übernimmt die Pflegekasse    1.262,00 €    1.262,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von  2.241,78 € 2.348,25 €
Pflegegrad 4   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

92,74 €

92,74 €
Unterkunft und Verpflegung           39,30 €         42,80 €
Gesamt pro Tag 132,04 € 135,54 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 4016,66 € 4123,13 €
davon übernimmt die Pflegekasse 1.775,00 €  1.775,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.241,66 €   2.348,13 €
Pflegegrad 5   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

100,30 €

100,30 €
Unterkunft und Verpflegung           39,30 €         42,80 €
Gesamt pro Tag           139,60 €         143,10 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 4.246,64 € 4.353,11 €
davon übernimmt die Pflegekasse  2.005,00 €  2.005,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.241,64 €   2.348,11 €

Anmerkung: Die Abrechnung im vollstationären Bereich für den vollen Kalendermonat erfolgt nur noch auf der Basis von 30,42 Tagen (unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage)!

Ab dem 1.1.2022 verringert sich der zu zahlende Eigenanteil um den Leistungszuschlag, der jeweils abhängig ist von der Dauer des bisherigen Heimaufenthalts.

Die Zuzahlung zur Kurzzeit-/Verhinderungspflege erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse. 

In den Pflegekosten ist der Ausbildungszuschlag (4,05 €) enthalten.