Aktuell gelten folgende Heimentgelte pro Tag:

Übersicht über den Eigenanteil der Heimbewohner

gültig ab 01.01.2024

Pflegegrad 1   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

51,64 €

51,64 €
Unterkunft und Verpflegung         40,64 €         44,14 €
Gesamt pro Tag 92,28 €         95,78 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 2.807,16 € 2.913,63 €
davon übernimmt die Pflegekasse    125,00 €    125,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.682,16 €   2.788,63 €
Pflegegrad 2   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

65,76 €

65,76 €

Unterkunft und Verpflegung         40,64 €         44,14 €
Gesamt pro Tag         106,40 €         109,90 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 3.236,69 € 3.343,16 €
davon übernimmt die Pflegekasse    770,00 €    770,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.466,69 €   2.573,16 €
Pflegegrad 3   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

81,94 €

81,94 €

Unterkunft und Verpflegung         40,64 €         44,14 €
Gesamt pro Tag         122,58 €         126,08 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 3.728,89 € 3.835,36 €
davon übernimmt die Pflegekasse    1.262,00 €    1.262,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von  2.466,89 € 2.573,36 €
Pflegegrad 4   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

98,80 €

98,80 €
Unterkunft und Verpflegung           40,64 €         44,14 €
Gesamt pro Tag 139,44 € 142,94 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 4.241,77 € 4.348,24 €
davon übernimmt die Pflegekasse 1.775,00 €  1.775,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.466,77 €   2.573,24 €
Pflegegrad 5   incl.
Einzelzimmer-
zuschlag
Pflegekosten

106,36 €

106,36 €
Unterkunft und Verpflegung           40,64 €         44,14 €
Gesamt pro Tag           147,00 €         150,50 €
Gesamt pro Monat (30,42 Tage) 4.471,74 € 4.578,21 €
davon übernimmt die Pflegekasse  2.005,00 €  2.005,00 €
verbleibt ein Eigenanteil von   2.466,74 €   2.573,21 €

Anmerkung: Die Abrechnung im vollstationären Bereich für den vollen Kalendermonat erfolgt nur noch auf der Basis von 30,42 Tagen (unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage)!

Ab dem 1.1.2022 verringert sich der zu zahlende Eigenanteil um den Leistungszuschlag, der jeweils abhängig ist von der Dauer des bisherigen Heimaufenthalts.

Die Zuzahlung zur Kurzzeit-/Verhinderungspflege erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse. 

In den Pflegekosten ist der Ausbildungszuschlag (3,94 €) enthalten.